Lexikon -Zeitraum für Neuwertentschädigung ab Kaufdatum

Bei einer Neuwertentschädigung wird der Schaden in Höhe des Neuwertes ersetzt. Insbesondere aus dem Bereich der Kfz-Versicherung ist dieses Prinzip bekannt.

Oft wird die Neuwertentschädigung dabei für 12 oder 18 Monate angeboten. Anschließend ersetzt der Versicherer nur noch den Zeitwert des Schadens.

Die Dauer für diesen Leistungspunkt variiert von Anbieter zu Anbieter. So erstatten einige Versicherer den Neuwert nur bis zu sechs Monate nach dem Kaufdatum.

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